Teilnahmebedingungen/AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des INW Bildungswerk Nord e.V.

A)   Anwendungsbereich

Für alle Leistungen der nachstehend aufgeführten Kategorien (einschließlich der zugehörigen Nebenleistungen), die das INW Bildungswerk Nord e.V., (im Folgenden: INW) gegenüber seinen unternehmerischen Kunden erbringt, gelten ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen INW nicht ausdrücklich widerspricht. Leistungskategorien, für die diese Geschäftsbedingungen gelten, sind:  

•  Offene Seminare,  
•  geschlossene Seminare,  
•  E-Learning über die Tutorize-Plattform (bildungswerk.digital). 

Die Regelungen unter B) gelten für alle Leistungskategorien und ungeachtet der Form (online, Präsenz, hybrid), die Regelungen unter C) bis F) nur für die dort jeweils bezeichneten Leistungskategorien.  

Alle in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Funktionsbeschreibungen (Bezeichnungen wie Kunden, Dozenten/Referenten, Teilnehmende) sind geschlechtsneutral zu verstehen und stehen zur Anwendung für weibliche, männliche und diverse Personen gleichermaßen zur Verfügung. 

B)   Regelungen mit Geltung für alle Leistungskategorien

I.     Vertragsbeziehung nur zum Kunden, nicht zum Teilnehmer

Bei der Buchung kommt der Vertrag zwischen INW und dem unternehmerischen Kunden zustande. Eine direkte vertragliche Beziehung zum einzelnen, vom unternehmerischen Kunden zu benennenden Teilnehmer besteht nicht.

II.    Urheberrecht

1. Unterrichtsmaterialien sind geistiges Eigentum von INW, bzw. des Erstellers (Dozentinnen und Dozenten, Kurspartner). Die Kurspartner sind hier https://www.inw.de/bildungswerkdigital aufgelistet und jeweils im Angebot genannt. 

2. Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürften ohne schriftliche Einwilligung von INW nicht übersetzt oder vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zur Unterrichtung der Teilnehmer verwendet werden.  

3. Aufnahmen, Mitschnitte etc. während der Veranstaltung bzw. der E-Learning-Einheit sind nicht gestattet.

III.    Haftung und Schadensersatz

1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen INW, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Liegt kein Vorsatz vor, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.  

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.  

3. Die gesetzliche Darlegungs- und Beweislast wird durch diese Regelungen nicht geändert.  

IV.    Anwendbares Recht / Gerichtsbarkeit

1. Für alle Verträge unter Geltung dieser Geschäftsbedingungen gilt deutsches Recht.  

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. 

C)   Zusätzliche Regelungen für offene Seminare 

I.    Durchführungsform, Angebot, Vertragsschluss, Mindestteilnehmendenzahl

1. Offene Seminare werden – sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anders angegeben - als online Veranstaltung mit einer vom INW definierten Teilnehmerbegrenzung angeboten. Eine Verpflichtung des INW zur Ermöglichung einer Präsenzteilnahme besteht nicht. Allerdings kann das INW je nach den aktuellen Gegebenheiten nach eigenem Ermessen neben der Online-Teilnahme eine zusätzliche Möglichkeit zur Präsenzteilnahme anbieten (hybride Seminare). Das INW wird den Kunden in diesem Fall vor Durchführung über die zusätzliche Möglichkeit zur Präsenzteilnahme unterrichten. Richtet das INW demgemäß ein hybrides Seminar aus, kann der Kunde über die Art der Teilnahme (online oder Präsenzteilnahme) entscheiden. Im Fall der online Teilnahme gelten ergänzend die Regelungen unter E.  

2. Die Anmeldung zu einem offenen Seminar kann elektronisch über das Internet oder per E-Mail erfolgen. Der Zugang der Anmeldung per E-Mail beim INW stellt ein verbindliches Angebot dar. Für den Fall der Anmeldung über das Internet gibt der Kunde durch das Anklicken des Buttons [Buchen] eine verbindliche Bestellung, mithin ein Angebot ab. Die Annahme erfolgt durch ein Bestätigungsschreiben oder eine Bestätigungs-E-Mail des INW oder mit Beginn der Erteilung des Seminars. Erst durch die Annahme tritt die rechtliche Bindungswirkung ein. Das INW ist nicht zu einer Annahme verpflichtet, auch nicht bei Seminaren mit Durchführungsgarantie (hierzu s. auch nachstehende Ziffer). 

3. Die offenen Seminare, die nicht mit dem Workshop-Symbol gekennzeichnet sind, haben keine Mindestteilnehmerzahl, werden also vom INW unabhängig von der Zahl der Anmeldungen durchgeführt, sobald eine Anmeldung vorliegt. Ausgenommen hiervon sind aus didaktischen Gründen die mit dem Workshop-Symbol oder einem Text gekennzeichneten Seminare, bei denen der Austausch der Teilnehmer untereinander ein besonders wichtiges Element ist. Für diese gilt, dass das INW berechtigt ist, das Seminar entschädigungslos abzusagen, sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden. Bei einer solchen Absage zahlt das INW dem Kunden eine etwa geleistete Teilnahmegebühr zurück.

II.    Seminargebühren, Zahlung, Verzug, Aufrechnung 

1. Die Seminargebühr wird mit Seminarbeginn sofort fällig.   

2. Die Seminargebühr kann durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren oder durch Überweisung entrichtet werden. 

3. Im Fall des Verzugs ist das INW zur Berechnung einer angemessenen Verzugspauschale berechtigt. Darüber hinausgehende Schäden können geltend gemacht werden.  

4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den vom INW geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom INW anerkannt sind. Zudem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.   

III.    Seminarerteilung, Terminfestlegung- und Verschiebung, Absagen von Seminaren

1. Der Seminarunterricht durch bestimmte Referenten ist nicht geschuldet. Die Nennung von Namen, z. B. in Programmheften oder Websites oder der Vereinbarung, ist daher lediglich unverbindlich. Das INW ist zur Auswechselung durch andere kompetente Referenten berechtigt.  

2. Muss das INW ein Seminar aufgrund des Ausfalls eines Dozenten oder einer Dozentin, einer Hotelschließung, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe absagen, ist das INW verpflichtet, die Kunden und soweit möglich die Teilnehmer von derartigen Umständen zu unterrichten, sobald das INW hiervon Kenntnis erlangt hat. In diesen Fällen erstattet das INW die bezahlte Teilnahmegebühr. Als Fall der höheren Gewalt sind auch Umstände anzusehen, in denen die Leistungserbringung durch das INW aufgrund von epidemischen oder pandemischen Entwicklungen (insbesondere COVID-19) oder aufgrund behördlicher Verfügungen gestört ist.  

IV.    Stornierung durch den Kunden, Ersatzteilnehmerbenennung

Eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung ist bis zu 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich möglich. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erstattet das INW 50 Prozent der Teilnahmegebühren. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen können keine Teilnahmegebühren erstattet werden. Ein für das INW zumutbarer Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei benannt werden. 

V.    Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

D)   Zusätzliche Regelungen für geschlossene Seminare 

I.    Seminargebühren, Zahlung, Verzug, Aufrechnung

1. Geschlossene Seminare werden – sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart - als online Veranstaltung angeboten. Allerdings kann das INW je nach den aktuellen Gegebenheiten nach eigenem Ermessen neben der Online Teilnahme eine zusätzliche Möglichkeit zur Präsenzteilnahme anbieten (hybride Seminare). Das INW wird den Kunden in diesem Fall vor Durchführung über die zusätzliche Möglichkeit zur Präsenzteilnahme unterrichten. Richtet das INW demgemäß ein hybrides Seminar aus, können die Teilnehmer über die Art der Teilnahme (online oder Präsenzteilnahme) entscheiden. Im Fall der online Teilnahme gelten ergänzend die Regelungen unter E. 

2. Die Seminargebühr wird mit Seminarbeginn sofort fällig. 

3. Die Seminargebühr kann durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren oder durch Überweisung entrichtet werden.  

4. Im Fall des Verzugs ist das INW zur Berechnung einer angemessenen Verzugspauschale berechtigt. Darüber hinausgehende Schäden können geltend gemacht werden.  

5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den vom INW geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom INW anerkannt sind. Zudem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

II.    Seminarerteilung, Terminfestlegung- und Verschiebung, Absagen von Seminaren 

1. Der Seminarunterricht durch bestimmte Referenten ist nicht geschuldet. Die Nennung von Referenten, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist daher lediglich unverbindlich. Das INW ist zur Auswechselung durch andere kompetente Referenten berechtigt.  

2. Muss das INW ein Seminar aufgrund des Ausfalls eines Referenten, einer Hotelschließung, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe absagen, ist das INW verpflichtet, den Kunden von derartigen Umständen zu unterrichten, sobald das INW hiervon Kenntnis erlangt hat. In diesen Fällen erstattet das INW die bezahlte Teilnahmegebühr. Als Fall der höheren Gewalt sind auch Umstände anzusehen, in denen die Leistungserbringung durch das INW aufgrund von epidemischen oder pandemischen Entwicklungen (insbesondere COVID-19) oder aufgrund behördlicher Verfügungen gestört ist. 
    
III.    Stornierung durch den Kunden

Eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung ist bis zu 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich möglich. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erstattet das INW 50 Prozent der Teilnahmegebühren. Bei späteren Stornierungen oder vom Kunden gewünschter Nichtdurchführung können keine Teilnahmegebühren erstattet werden. 

IV.    Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

E)   Zusätzliche Regelung bei Online Teilnahme

I.    Teilnahme an hybriden Seminaren

Die Bestimmungen dieses Abschnitts ergänzen die Bestimmungen der Abschnitte C. zu offenen Seminaren und D. zu geschlossenen Seminaren für die Online Teilnahme. 

II.    Nutzung nur durch den registrierten Teilnehmer

Für die Online Teilnahme ist der Teilnehmer namentlich zu registrieren. Zur Nutzung des für ihn freigeschalteten Seminars unter Verwendung seines Online-Zugangs ist ausschließlich der namentlich registrierte Teilnehmer berechtigt. Eine Weitergabe der Nutzungsdaten an andere Personen als den registrierten Teilnehmer ist dem Kunden untersagt. Der Kunde hat zudem den Teilnehmer zu verpflichten, die Nutzungsdaten und das von ihm zu vergebende Passwort geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben und keinem Dritten eine Nutzung des Online-Zugangs zu gestatten. Weigert sich der registrierte Teilnehmer, eine solche Verpflichtung einzugehen, hat der Kunde ihm die Nutzung zu verwehren. Der Teilnehmer ist Erfüllungsgehilfe des Kunden. Der Kunde steht daher für eine Verletzung dieser Pflichten durch den Teilnehmer ein. 

III.    Nutzung und Nutzungsdauer

1. Spätestens mit Beginn des Seminars schaltet das INW den Zugang zum gebuchten Seminars frei. Der Online-Zugang kann von dem Teilnehmer ab Freischaltung bis zum Ende des Seminars genutzt werden. 

2. Der Kunde und der Teilnehmer sind verpflichtet, den Online-Zugang ausschließlich nach Maßgabe dieser Bestimmungen und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht zu nutzen. Unzulässig ist zudem jede Nutzung, die sich negativ auf den Online-Zugang bzw. die INW-Plattform und deren Funktionalitäten auswirken kann. Verboten ist insbesondere jegliche Manipulation, etwa durch Viren, Trojaner oder andere schädliche Programmcodes oder andere Aktionen oder Werkzeuge, die zu Schäden am Online-Zugang bzw. der INW-Plattform und deren Funktionalitäten, dem digitalen Inhalt oder technischen Anlagen führen können.

IV.    Technische Anforderungen

Folgende technische Anforderungen müssen kundenseitig für die Nutzung erfüllt werden:  

1. ein internetfähiges Endgerät (Computer, Laptop oder Smartphone), 

2. eine stabile Internetverbindung, 

3. ein moderner Browser, 

4. ggf. ein Headset oder Kopfhörer.

V.     Verfügbarkeit

Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenverfügbarkeit und Seminarübertragung im Einzelfall ohne das Verschulden von INW gestört sein kann. Das INW bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten. Eine Kündigung oder Minderung ist aus diesen Gründen nicht möglich, es sei denn die Störung liegt im Verantwortungsbereich von INW. Kommt es zu erheblichen Störungen aus dem Verantwortungsbereich des INW, wird das INW nach eigener Wahl einen für den Teilnehmer kostenlosen Ersatztermin anbieten oder diesem das Entgelt erstatten. 

F) Zusätzliche Regelungen für E-Learning Angebote 

I.    Nutzungsgebühren, Zahlung, Verzug, Aufrechnung 

1. Die Nutzungsgebühr wird mit Buchung sofort fällig.  

2. Die Gebühr kann durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren oder durch Überweisung entrichtet werden.  

3. Im Fall des Verzugs ist das INW zur Berechnung von Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und einer Verzugspauschale in Höhe von EUR 40,00 berechtigt. Darüber hinausgehende Schäden können geltend gemacht werden.  

4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den vom INW geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom INW anerkannt sind. Zudem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

II.    Nutzung nur durch den registrierten Nutzer 

Bei Buchung ist der Nutzer namentlich zu registrieren. Zur Nutzung des für ihn freigeschalteten E-Learning-Moduls unter Verwendung seines Zugangs ist ausschließlich der namentlich registrierte Nutzer berechtigt. Eine Weitergabe der Nutzungsdaten an andere Personen als den registrierten Nutzer ist dem Kunden untersagt. Der Kunde hat zudem den Nutzer zu verpflichten, die Nutzungsdaten und das von ihm zu vergebende Passwort geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben und keinem Dritten eine Nutzung des E-Learning-Moduls zu gestatten. Weigert sich der registrierte Nutzer, eine solche Verpflichtung einzugehen, hat der Kunde ihm die Nutzung zu verwehren. Der Nutzer ist Erfüllungsgehilfe des Kunden. Der Kunde steht daher für eine Verletzung dieser Pflichten durch den Nutzer ein.  

III.    Nutzung und Nutzungsdauer 

1. Nach Eingang der Teilnahmegebühr schaltet das INW den Zugang zu dem gebuchten E-Learning-Modul frei. Das Modul kann vom Nutzer ab Freischaltung 30 Tage lang genutzt werden. Wird für einen Nutzer ein Paket aus mehreren Modulen erworben, kann die Nutzungsdauer einvernehmlich verlängert werden. Während der Nutzungsdauer ist der registrierte Nutzer berechtigt, das E-Learning-Modul beliebig oft zu nutzen. 

2. Der Kunde und der Nutzer sind verpflichtet, das E-Learning-Modul ausschließlich nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht zu nutzen. Unzulässig ist zudem jede Nutzung, die sich negativ auf das E-Learning-Modul bzw. die INW-Plattform und deren Funktionalitäten auswirken kann. Verboten ist insbesondere jegliche Manipulation, etwa durch Viren, Trojaner oder andere schädliche Programmcodes oder andere Aktionen oder Werkzeuge, die zu Schäden an dem E-Learning-Modul bzw. der INW-Plattform und deren Funktionalitäten, dem digitalen Inhalt oder technischen Anlagen führen können. 

IV.    Technische Anforderungen 

Folgende technische Anforderungen müssen kundenseitig für die Nutzung erfüllt werden:  
1. ein internetfähiges Endgerät (Computer, Laptop oder Smartphone), 

2. eine stabile Internetverbindung, 

3. ein moderner Browser, 

4. ggf. ein Headset oder Kopfhörer. 

V.    Verfügbarkeit 

1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine unterbrechungsfreie und ständige Nutzung bzw. Nutzbarkeit. Es wird nicht gewährleistet, dass der Zugang oder die Nutzung des E-Learning-Tools nicht durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen oder anderweitig durch Störungen unterbrochen oder beeinträchtigt wird, die ggf. auch zu Datenverlusten führen können. Das INW bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten. 

2. Das INW gewährleistet in seinem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 95 % im Jahresmittel. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen die regulären Wartungsfenster, die gelegentlich nachts jeweils zwischen 2.00 und 4.00 Uhr liegen.  

VI.    Keine Stornierung, keine Kündigung, Stellung von Ersatznutzenden 

Der Kunde ist nicht zu Stornierungen oder zur Kündigung berechtigt. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein für das INW zumutbarer Ersatznutzer kann kostenfrei benannt werden, solange noch nicht mit der Nutzung eines gebuchten E-Learning-Moduls begonnen wurde. In diesem Fall schließt das INW den Zugang und eröffnet für den Ersatznutzer einen neuen Zugang, der für den Rest der vereinbarten Nutzungsdauer von diesem nach Maßgabe der Regelungen dieser Geschäftsbedingungen genutzt werden kann. 

Teilnahmebedingungen LinkedIn Gewinnspiel

Das INW Institut Neue Wirtschaft - Bildungswerk Nord e. V., Kurze Mühren 1, 20095 Hamburg, verlost das auf der Lin­kedIn-Sei­te genannte Produkt. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der/die Nutzer:in mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

1. Was kann man ge­win­nen

Mit der Teilnahme besteht die Möglichkeit, das auf der Lin­kedIn-Sei­te genannte Produkt zu gewinnen.

2. Wie kann man gewinnen?

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt unter folgender URL:

LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/inw-bildungswerk-digital

Der Preis wird un­ter al­len Teil­neh­men­den ver­lost. Die Teil­nah­me er­folgt, in­dem man die im Bei­trag ge­nann­ten Be­din­gun­gen er­füllt wer­den. Pos­ta­li­sche Zu­sen­dun­gen wer­den bei der Aus­lo­sung nicht be­rück­sich­tigt.

3. Über wel­chen Zeit­raum fin­det die Ak­ti­on statt?

Die Aktion startet nach Veröffentlichung des Beitrags auf dem Kanal:

LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/inw-bildungswerk-digital und endet mit dem auf dem Kanal genannten Datum.

4. Wer kann mit­ma­chen?

Die Teilnahme ist kostenlos und jeder natürlichen Person erlaubt. Bei minderjährigen Teilnehmenden setzt das INW das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus. Eine Teilnahme erfordert die wahrheitsgemäße Angabe der teilnahmerelevanten Daten. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Bitte nehmen Sie nur einmal teil. Mehrfachanmeldungen erhöhen nicht die Gewinnchance, denn diese werden gefiltert und von der Ziehung gesperrt.

5. Wer wird von der Teil­nah­me aus­ge­schlos­sen?

Das INW ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, doppelte oder mehrfache Teilnahme, Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Mitarbeitende vom INW sowie deren Angehörige dürfen nicht an der Verlosung teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Wie wer­den die Ge­win­ner er­mit­telt?

Unter allen Teilnehmern werden die Gewinner vom INW in einem unabhängigen Losverfahren ermittelt.

7. Wie er­fah­re ich, ob ich ge­won­nen habe?

Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt über eine Privatnachricht am Tag der Auslosung. Der/die Gewinner:in übermittelt dem INW daraufhin seine/ihre Adresse als private Nachricht über die entsprechende Funktion auf der INW LinkedIn-Seite oder durch eine E-Mail an bildungswerk.digital@inw.de

8. Wie er­hal­te ich mei­nen Ge­winn?

Mit der Gewinnbenachrichtigung wird der Gewinner aufgefordert, INW die zur Bereitstellung des Gewinns genannten Kontaktdaten mitzuteilen. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist der/die Teilnehmer:in verantwortlich.

9. Was pas­siert, wenn ich mich nach Ge­winn­be­nach­rich­ti­gung nicht mel­de?

Sollte sich der/die Gewinner:in nicht innerhalb von 2 Tagen nach Gewinnbenachrichtigung beim INW melden, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird aus dem Kreis der gewinnberechtigten Teilnehmer:innen ein/e neue/r Gewinner:in ausgelost. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein/e Gewinner:in falsche Kontaktdaten mitteilt und die Bereitstellung des Gewinns deshalb nicht möglich ist.

10 Vorbehaltsklausel

Das INW behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht das INW allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Das INW haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen.

11. Da­ten­schutz­be­stim­mun­gen

Ihre Sicherheit und Ihre Zufriedenheit stehen im Mittelpunkt. Das INW speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels. Nach Ablauf des Gewinnspiels werden alle Angaben gelöscht.

12. Sons­ti­ges

Die Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Das INW behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.

13. Frei­stel­lung von Lin­kedIn

Dieser Wettbewerb wird durchgeführt vom INW Institut Neue Wirtschaft - Bildungswerk Nord e. V., Kurze Mühren 1, 20095 Hamburg (Veranstalter). Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu LinkedIn und wird in keiner Weise von LinkedIn gesponsert, unterstützt oder organisiert. Informationen werden vom INW nicht an LinkedIn übermittelt.